


von Behm Rrelations GmbH,
		Barystr. 11, 81245 München
          
          
  § 1 Geltung der Bedingungen 
  1. Für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von Behm-Relations gelten  ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Zwischen Behm-Relations und dem  Kunden wird beim ersten Vertragsabschluß vereinbart, dass diese Bedingungen  auch sämtlichen Folgegeschäften - auch solchen, die mündlich, insbesondere  telefonisch, abgeschlossen werden - sowie Dauerschuldverhältnissen, die sich aus  dem Auftragsverhältnis ergeben) zugrunde gelegt werden.
  
          2. Für sämtliche Verträge gelten ausschließlich diese AGB; andere Allgemeine  Geschäftsbedingungen, insbesondere widersprechende AGB des Kunden, werden nicht  Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen oder wenn  Behm-Relations in Kenntnis der widersprechenden Bedingungen des Kunden die  Lieferung an den Kunden gleichwohl vorbehaltlos ausführt.
          
          3. Besondere Vereinbarungen und Nebenabreden erlangen nur Gültigkeit, wenn  sie von Behm-Relations schriftlich bestätigt werden.
          
          
  § 2 Angebot, Auftragserteilung, Vertragsabschluß
          1. Im Entwurfsstadium eingereichte Vorschläge von Behm-Relations sind, soweit  nicht anders vereinbart, keine Vertragsangebote.
          
          2. Ein Vertrag kommt, soweit nicht anders vereinbart, erst mit Auftragsbestätigung oder Lieferung bzw. Rechnungsstellung durch Behm-Relations zustande.
          
          
  § 3 Vertragsdurchführung
  1. Behm-Relations arbeitet als selbständiges, unabhängiges Unternehmen nach  treuhänderischen Gesichtspunkten. Behm-Relations ist bemüht, entsprechend der  Aufgaben und Terminvorgabe des Auftraggebers, die für die Erfüllung des  Auftrages erforderlichen personellen und sachlichen Voraussetzungen  bereitzustellen, in der Beratung größtmögliche Objektivität zu wahren und die  Interessen des Auftraggebers - insbesondere auch bei der Auswahl und  Beauftragung Dritter - in jeder möglichen Form zu vertreten.
  
          2. Behm-Relations ist lediglich verpflichtet, die von ihr angebotene  Entwurferstellung bzw. Projektierung durchzuführen. Sollten darüber hinaus  zusätzliche Leistungen notwendig werden ist Behm-Relations berechtigt, diese im  Namen und auf Rechnung des Auftraggebers durchführen zu lassen. Hierzu bedarf  es zuvor des Einverständnisses des Kunden; § 184 BGB findet Anwendung.
          
          3. Verlangt der Kunde Änderungen an den definierten Entwicklungsstufen, ist  Behm-Relations berechtigt, diese Änderungen nur unter Vereinbarung einer  Zusatzvergütung zu akzeptieren. Sollte sich aus einer solchen akzeptierten Änderung  (Nachkalkulation) eine Verzögerung der Termine ergeben, wird Behm-Relations  dies dem Kunden umgehend mitteilen.
          
          4. Es steht im Ermessen von Behm-Relations, für die Ausführung ihrer  vertraglichen Leistungen ihr geeignet erscheinende Dritte heranzuziehen. Vor  Beauftragung eines Drittunternehmers hat Behm-Relations den Auftraggeber über  Art und Preis der Drittleistung zu informieren. Der Auftraggeber ist berechtigt  der Beauftragung zu widersprechen. Der Widerspruch muss binnen 3 Tagen ab  Erhalt der Information erklärt werden. Andernfalls ermächtigt der Auftraggeber  Behm-Relations mit der Auftragserteilung, bei der Beauftragung Dritter in  seinem Namen zu handeln.
          5. Behm-Relations verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit  mit dem Kunden ihr zur Kenntnis gelangende Geschäftsgeheimnisse mit der  Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu wahren und alle diesbezüglichen  Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt  auch über das Vertragende hinaus.
          
          
  § 4 Preise
  1. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher  Höhe am Tag der Rechnungsstellung.
  
          2. Soweit nicht anders vereinbart, bestimmt sich das Honorar von  Behm-Relations nach einer taxmäßigen Vergütung. Maßgeblich ist hierfür die am  Tag der Vollendung der jeweiligen Tätigkeit gültige Preisliste von Behm-Relations  . Liegt dieser Preis um mehr als 10% höher als der am Tag des  Vertragsabschlußes maßgebende Preis, so reduziert sich der Preis insoweit, als  für jedes Prozent, um das der Preis um mehr als 10% über dem ursprünglichen  Preis liegt, nur ein halbes Prozent fällig wird. Das gilt nicht für Aufträge,  die innerhalb von 4 Monaten abgewickelt wurden. Hier bestimmt sich die  Vergütung nach der Preisliste zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung.
          
          3. Im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen ist Behm-Relations zu angemessenen  Preisanpassungen bei veränderten Umständen berechtigt.
          
          4. Aufwendungen, z.B. für Materialien, Reinzeichnungen, Übersetzungen,  auditive und audiovisuelle Werbeträger, Kurierkosten, Autorenkorrekturen,  Fahrtkosten, Spesen, Organisations- und Beschaffungskosten,  Urheberrechtsübertragungen sowie technische Kosten wie Satz, Zwischenaufnahme,  Fotos, Fotoabzüge, Werkzeuge und Herstellung von Werbemitteln und Leistungen  hinzugezogener Spezialunternehmungen (z.B. Marktforschung) werden - soweit  nicht ausdrücklich unter Angabe eines Preises in der Auftragsbestätigung  enthalten - je nach entsprechendem Aufwand gesondert berechnet.  Pauschal-Vergütungen von  Behm-Relations  beziehen sich nur auf die eigenen Leistungen von  und um Behm-Relations fassen derartige  Fremdleistungen nicht. Agentur-Vermittlerprovisionen, insbesondere  AE-Provisionen stehen umfassend der Behm-Relations zu. 
          
          5. Kommt eine von Behm-Relations ausgearbeitete und vom Auftraggeber  genehmigte Konzeption aus Gründen, die Behm-Relations nicht zu vertreten hat,  nicht zur Durchführung, so bleibt der Honoraranspruch von Behm-Relations  hiervon unberührt. In diesem Fall werden auch etwaige Drittkosten  vollumfänglich durch den Auftraggeber getragen.
          
          6. Wird auf Wunsch des Auftraggebers ein Fremdauftrag (d.h. ein Auftrag, der  nicht von  Behm-Relations durchgeführt  wird) über Behm-Relations abgewickelt, berechnet Behm-Relations 15% des  Auftragswertes. Werden von Behm-Relations im Zuge der Produktionsabwicklung  Fremdangebote eingeholt, jedoch der Auftrag vom Kunden anderweitig vergeben, so  berechnet  Behm-Relations die für die  Angebotseinholung aufgewendeten Leistungen nach tatsächlich angefallenem Zeit-  und Kostenaufwand.
          
          7. Behm-Relations ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu  verlangen. Die Höhe orientiert sich am Verhältnis zwischen den erbrachten  Leistungen und dem Gesamtumfang der vertraglich geschuldeten Leistung. Ein  Abschlagsverlangen darf dieses Verhältnis, gemessen an der bereits  fertiggestellten Teilleistung, nicht um mehr als 10 % übersteigen.
          
          
  § 5 Mitwirkungspflichten und Zusicherungen des Kunden
          1. Der Kunde ist verpflichtet, spätestens zwei Wochen nach Auftragsbestätigung  Behm-Relations sämtliche zur sachgemäßen  Durchführung des Auftrags notwendigen Informationen kostenlos zur Verfügung zu  stellen. Er ist weiter verpflichtet, Behm-Relations spätestens zwei Wochen nach  Auftragsbestätigung unaufgefordert auf Umstände hinzuweisen, die für die  Erbringung der Lieferungen und Leistungen durch Behm-Relations von Bedeutung  sein können und von denen der Kunde erkennen kann, dass sie Behm-Relations  unbekannt sind.
          
          2. Soweit Behm-Relations und der Kunde gemeinsame Entwicklungsstufen  definieren, ist der Kunde verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungspflichten  zur Einhaltung dieser Schritte rechtzeitig zu erbringen. Die Abnahme und  Freigabe der Entwicklungsstufen erfolgt schriftlich.
          
          3. Der Auftraggeber sichert zu, dass er Inhaber sämtlicher Nutzungsrechte  für von ihm angelieferte und vom Auftragnehmer zu verwendende Materialien,  insbesondere Bild-, Namens- und Buy-Out-Rechte im zur Erfüllung des Vertrages  erforderlichen Umfang ist.
          
          
  § 6 Kündigung
          1. Behm-Relations  ist berechtigt, den  Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder vom Vertrag zurück zu treten,  falls der Kunde einer Mitwirkungspflicht auch nach angemessener Fristsetzung  nicht nachkommt. Im Falle der Kündigung des Vertrages durch  Behm-Relations oder des Rücktritts ist  Behm-Relations berechtigt, die gesamten bis dahin angefallenen Arbeiten nach  Aufwand gemäß der Liste mit den Stundensätzen anzurechnen.
          
          2. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn der Kunde die Mitwirkung endgültig  verweigert oder wenn die vertragliche Leistung infolge unterlassener Mitwirkung  des Kunden nicht mehr zum Erfolg führen kann.
          
  § 7 Lieferzeit, Teillieferung
          1. Es werden keine Fixgeschäfte zwischen Behm-Relations  und dem Kunden vereinbart.
          
          2. Die Einhaltung vereinbarter Liefertermine setzt voraus, dass alle  erforderlichen Mitwirkungshandlungen und Mitwirkungspflichten des Kunden  rechtzeitig erfüllt werden. Geschieht dies nicht und ist auch eine rechtzeitige  Lieferung der Leistung mit einer vom Kunden akzeptierten Zusatzvergütung für  erhöhten Kostenaufwand nicht mehr möglich, so verlängert sich die Frist zur  Lieferung um einen angemessenen Zeitraum. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn  bis zu ihrem Ablauf die Lieferung und Leistung Behm-Relations verlassen hat oder  die Versandbereitschaft gegenüber dem Kunden mitgeteilt worden ist.
          
          3. Behm-Relations  ist zur vorzeitigen  Lieferung sowie zur Vornahme von Teillieferungen berechtigt. Teillieferungen  können von Behm-Relations sofort fakturiert werden.
          
          
  § 8 Lieferung, Lieferkosten, Transportversicherung
  1. Die Übergabe erfolgt am Sitz von Behm-Relations. Der Kunde ist  verpflichtet, die Lieferung oder Leistung innerhalb von acht Tagen nach Zugang  der Bereitstellungsanzeige am vereinbarten Abnahmeort zu abzunehmen.
  
          2. Soweit der Kunde die Lieferung an einem anderen Ort wünscht, wird  Behm-Relations den entsprechenden Transporteur auswählen und sich dabei um die  preisgünstigste und schnellste Versandart bemühen. Jegliche diesbezügliche  Haftung ist ausgeschlossen. § 447 BGB findet entsprechende Anwendung.
          
          3. Eine Transportversicherung wird Behm-Relations nur auf besondere  schriftliche Anweisung des Kunden auf dessen Rechnung abschließen.
          
          
  § 9 Eigentumsvorbehalt
  1. Behm-Relations behält sich das Eigentum an Lieferungen und Leistungen  bis zur vollständigen Bezahlung, gegenüber Kaufleuten bis zur vollständigen  Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Sofern sich  urheberrechtliche oder sonstige Nutzungsrechte Gegenstand der Leistung sind,  erfolgt die Einräumung oder Übertragung von Nutzungsrechten aufschiebend  bedingt auf die Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung.
  
          2. Zur Weiterveräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung  oder Verbringung der Vorbehaltsware in das Ausland ist der Kunde nur nach  vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Behm-Relations  berechtigt. Gehört es zu dem gewöhnlichen  Geschäftsbetrieb des Kunden, die von Behm-Relations  gelieferten Waren an Dritte weiterzuveräußern,  so ist der Kunde ausnahmsweise berechtigt, die gelieferten Waren im  ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen.
          
          3. Der Kunde tritt sämtliche ihm bezüglich der Vorbehaltsware zustehenden  Forderungen und Vergütungsansprüche (z.B. aus unerlaubter Handlung,  Versicherungsansprüche) bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der  Vorbehaltsware an Behm-Relations ab.
          
          4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das  Eigentum von  Behm-Relations hinzuweisen  und Behm-Relations unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der  Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten  einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen  Ausfall.
          
  5. Ist der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so ist  Behm-Relations nach erfolgloser, angemessener Fristsetzung zum Rücktritt von  dem Vertrag berechtigt.In diesem Fall ist  Behm-Relations berechtigt, die Vorbehaltsware  abzuholen und zu diesem Zweck den Aufbewahrungs- bzw. den Einsatzort der Vorbehaltsware  zu betreten. Der Kunde verzichtet auf die Rechte, die ihm aus verbotener  Eigenmacht zustehen würden und gestattet Behm-Relations den Zugang zu den  Räumen, in denen sich die Vorbehaltsware befindet. In der von  Behm-Relations bewirkten Pfändung des  Liefergegenstandes liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag.
  
  
  § 10 Höhere Gewalt
  1. Soweit  Behm-Relations aufgrund  von höherer Gewalt oder sonstigen von Behm-Relations nicht zu vertretenden  Umständen nicht zur Lieferung in der Lage ist, wird die Lieferfrist für die  Dauer dieser Ereignisse verlängert. In diesem Falle entfällt  ein etwaiger Verzug von Behm-Relations.
  
          2. Bei einer Leistungsverhinderung im Sinne von Ziffer 1 von mehr als 3 Monaten  sind  Behm-Relations und der Kunde, bei  Nichteinhaltung des Liefertermins aus anderen als den in Ziffer 1 genannten  Gründen nur der Kunde, berechtigt, hinsichtlich der rückständigen Lieferung vom  Vertrag zurückzutreten. Voraussetzung für den Rücktritt durch den Kunden ist,  dass er Behm-Relations zuvor schriftlich eine angemessene (mindestens drei  Wochen lange) Nachfrist gesetzt hat.
          
          3. Im Falle einer Nichtverfügbarkeit der versprochenen Leistung, die im  Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht erkennbar war, ist Behm-Relations  berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Behm-Relations ist verpflichtet, den  Kunden über die Nichtverfügbarkeit unverzüglich zu informieren und Leistungen  des Kunden unverzüglich zu erstatten.
          
          
  § 11 Fälligkeit, Zahlung, Zahlungsverzug
  1. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort zahlbar ohne  Abzug. Ein Gewährleistungseinbehalt ist ausgeschlossen. Der Zahlungsanspruch  wird mit Übergabe der Sache oder mit Eintritt eines Annahmeverzuges des Kunden  fällig. Bei Projektkosten kann Ratenzahlung vereinbart werden. In diesem Fall  ist der Gesamtbetrag wie folgt zur Zahlung fällig: eine Hälfte bei  Auftragsannahme, ein Viertel bei Abgabe der Erstentwürfe bzw. bei Abschluss der  Konzeptionsphase, ein Viertel bei Übergabe der Lieferung oder Leistung.
  
          2. Zahlungen müssen kosten- und spesenfrei auf die auf der Rechnung angegebenen  Bankkonten von Behm-Relations geleistet werden. Wechsel und Schecks werden  lediglich erfüllungshalber angenommen.
          
          3. Gegenüber Ansprüchen von Behm-Relations kann der Kunde nur dann die  Aufrechnung erklären, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig  festgestellt ist. Der Kunde kann ein Leistungsverweigerungs- und  Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn der Zahlungsanspruch von  Behm-Relations und der Gegenanspruch des Kunden auf demselben  Vertragsverhältnis beruhen.
          
          4. Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise länger als 30 Tage  in Verzug, lässt er Wechsel oder Schecks zu Protest gehen oder wird Antrag auf  Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt, so ist  Behm-Relations unbeschadet anderer Rechte berechtigt, sämtliche Forderungen  gegen den Kunden sofort fällig zu stellen, sämtliche Lieferungen oder  Leistungen zurückzuhalten und sämtliche Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt  geltend zu machen.
          
          5. Behm-Relations  ist darüber hinaus berechtigt, als  Verzugsschaden Verzugszinsen in Höhe von 5%, soweit der Kunde nicht Verbraucher  i. S. v. § 13 BGB ist, in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der  Europäischen Zentralbank (§ 247 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung  eines Behm-Relations entstandenen höheren Schadens bleibt davon unberührt. Der  Kunde ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass Behm-Relations überhaupt  kein Schaden entstanden ist.
          
          
  § 12 Gefahrübergang
  1. Die Gefahr geht mit Übergabe der Sache an den Kunden über. Der Übergabe  steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
  
          2. Ist der Kunde ein Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, so geht die Gefahr auf  den Kunden über, sobald  Behm-Relations die  Sache dem Spediteur oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten  Person ausgeliefert hat.
          
          
  § 13 Untersuchungs- und Rügepflichten
  1. Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, hat er  die Ware unverzüglich nach der Übergabe durch Behm-Relations zu untersuchen,  soweit dies nach ordnungsmäßigen Geschäftsgang tunlich ist. Wenn sich ein  Mangel zeigt, hat er Behm-Relations unverzüglich Anzeige zu machen. Zeigt sich  ein solcher Mangel später, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung  gemacht werden.
  
          2. Die Leistung bzw. Lieferung gilt als genehmigt und die  Gewährleistungsrechte des kaufmännischen Kunden entfallen, soweit er den in  Ziffer 1 beschriebenen Obliegenheiten nicht nachkommt oder der Kunde die  Vorschriften über Installation, Hardware- und Softwareumgebung und Einsatz und  Einsatzbedingungen nicht eingehalten hat.
          
          
  § 14 Mängel
  1. Behm-Relations  gewährleistet im  Rahmen der folgenden Bestimmungen, dass Lieferungen und Leistungen frei von  Mängeln sind. Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen,  Abbildungen und Preislisten enthaltenen Angaben über Leistung, Maße, Gewichte,  Preise und dergleichen sind unverbindlich, soweit der Kunde nicht Verbraucher  im Sinne von § 13 BGB ist und sie nicht ausdrücklich Vertragsinhalt werden.
  
          2. Behm-Relations gewährleistet lediglich, dass die verwendeten Daten mit  den marktüblichen Virenprogrammen auf Virenfreiheit überprüft wurden.
          
          3. Behm-Relations übernimmt keine Gewähr für die wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit  einer Werbung. Behm-Relations  ist  insbesondere nicht verpflichtet, Entwürfe, gleich ob eigene oder solche des  Auftraggebers oder Dritter, juristisch überprüfen zu lassen bzw. nach  entgegenstehenden Rechten Dritter zu recherchieren. Der Auftraggeber ist zur  selbständigen Überprüfung der Unbedenklichkeit verpflichtet.
          
          4. Soweit der Kunde nicht Verbraucher im Sinn von § 13 BGB ist, ist  Behm-Relations nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung  berechtigt. Behm-Relations ist zu einer mehrmaligen Nachbesserung berechtigt,  soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
          
          5. Verweigert Behm-Relations die Nacherfüllung oder ist die dem Kunden  zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar, so kann  der Kunde von dem Vertrag zurücktreten oder eine entsprechende Herabsetzung der  Vergütung verlangen. Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist  ausgeschlossen.
          
          6. Schadensersatz statt der Leistung ist ausgeschlossen, soweit nicht  Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
          
          7. Nimmt der Käufer ohne Gewährleistungsanspruch (z.B. Anwenderfehler,  unsachgemäße Behandlung des Kaufgegenstandes, Nichtbestehen eines Mangels)  Behm-Relations unberechtigt auf Gewährleistung in Anspruch, so hat der Käufer  Behm-Relations alle im Zusammenhang mit der Überprüfung des Kaufgegenstandes  entstehenden Kosten zu ersetzen, sofern er die Inanspruchnahme Behm-Relations  zu vertreten hat.
          
          
  § 15 Haftung, Haftungsbeschränkung, Haftungsfreistellung
  1. Schadenersatzansprüche gegen Behm-Relations sind unabhängig vom Rechtsgrund  ausgeschlossen, wenn Behm-Relations weder vorsätzlich noch grob fahrlässig  gehandelt hat, und es sich hierbei nicht um Schäden aus der Verletzung des  Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Verletzung einer Kardinalspflicht  handelt. Soweit Behm-Relations nicht gegenüber Verbraucher im Sinne von § 13  BGB dem Grunde nach haftet, wird der Schadensersatzanspruch auf den  typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  
          2. Die Druckreiferklärung durch den Auftraggeber entbindet  Behm-Relations von der Haftungsrichtigkeit der  vorgelegten Unterlagen. Wenn der Auftraggeber von sich aus Korrekturen  vornehmen lässt, entfällt insofern die Haftung von Behm-Relations.
          
          3. Soweit Behm-Relations Dienstleistungen Dritter (z.B. Fotografen,  Illustratoren, Service-Provider, Datenbankentwickler etc.) lediglich an den  Kunden durchreicht, beschränkt sich die Haftung von Behm-Relations auf das  Auswahlverschulden. Vertragspartner der Dritten wird der Kunde.
          
          4. Soweit von Behm-Relations  in  Verbindung mit der eigentlichen Leistung Hard- und/oder Software verkauft wird,  beschränkt sich die Haftung von Behm-Relations auf diejenige des Herstellers  und Lieferanten von Behm-Relations. Behm-Relations verpflichtet sich, im  Bedarfsfall die ihr insoweit zustehenden Ansprüche an den Kunden abzutreten.
          
          5. Soweit Behm-Relations in Verbindung mit der eigentlichen Leistung  Hardware zur vorübergehenden Nutzung überlässt, geschieht dies auf Gefahr und  Risiko des Kunden. WHITE hat insoweit nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu  vertreten.
          
          6. Wenn und soweit die Haftung Behm-Relations ausgeschlossen ist, gilt dies  auch für die persönliche Haftung der Geschäftsführer, Angestellten,  Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen Behm-Relations .  Entgangener Gewinn wird nicht ersetzt.
          
          7. Der Kunde stellt Behm-Relations von jeglichen Ansprüchen frei, die gegen Behm-Relations   von dritter Seite wegen der Veränderung,  Übertragung oder sonstigen Verwertung von Programmen, Daten, Informationen,  Bildern, Tönen Fotografien etc. geltend gemacht werden.
          
          8. Die Verantwortlichkeit für Inhalte, die Behm-Relations  im Auftrag des Kunden ins Internet stellt, liegt  immer beim Kunden. Wird Behm-Relations, gleich aus welchem Grunde, als Störer  oder Verantwortlicher im Sinne des Teledienstesgesetzes oder das  Mediendienste-Staatsvertrages oder anderer Normen in Anspruch genommen, so wird  Behm-Relations vom Kunden von jeglicher Inanspruchnahme Dritter freigestellt.
          
          
  § 16 Verjährung
  Soweit kein Verbraucher i. S. v. § 13 BGB beteiligt ist und kein  Verbrauchsgüterkauf vorliegt, beträgt die Verjährung der Ansprüche aufgrund von  Mängeln ein Jahr ab Gefahrübergang.
  
  
  § 17 Rechte an den Leistungen von Behm-Relations
  1. Eigentums- und Schutzrechte, insbesondere die Rechte zur Anmeldung  eintragungsfähiger Rechte an den in Zusammenhang mit dem Entwurf ausgehändigten  Unterlagen, verbleiben bei Behm-Relations. Die im Entwurfsstadium eingereichten  Vorschläge der Behm-Relations dürfen vom Auftraggeber nicht verwendet werden,  selbst wenn diese keinen urheberrechtlichen Schutz genießen. Dritten dürfen  diese Unterlagen nicht zugänglich gemacht werden.
  
          2. Die Übertragung von Nutzungsrechten an Urheberrechten oder an sonstigen  geschützten oder schützfähigen Rechten erfolgt ausschließlich für die sich aus  der Auftragsbestätigung ergebende Nutzungsart, zum angegebenen Nutzungszweck  sowie ggf. dem angegebenen Vertriebsgebiet sowie Erscheinungsmedium, im  angegebenen Umfang/Auflagen in den angegebenen Zeiträumen.
          
          3. Erst mit der vollständigen Zahlung des Honorars einschließlich der Lizenz  zur Übertragung des Vervielfältigungsrechtes erwirbt der Auftraggeber das Recht  zur Vervielfältigung und Verbreitung der Arbeit im vereinbarten Umfang. Geht  die Verwendung über den vereinbarten Umfang, Zeithorizont und Zweck hinaus,  sind eine neuerliche Vereinbarung sowie eine zusätzliche Honorierung  erforderlich. Auslandsrechte oder Rechte für weitere Auflagen oder  Veröffentlichungs- bzw. Vervielfältigungsrechte für andere, nicht in der  Auftragsbestätigung enthaltenen Medien werden nicht mit übertragen. §§ 9  und 11 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben unberührt.
          
          4. Einschränkungen gelten ggf. für Leistungen, die von Behm-Relations für  den Kunden eingekauft wurden, insbesondere Wort, Musik, Bild oder künstlerische  Leistung. Diese werden dem Kunden im Einzelfall bekannt gegeben. Der Kunde  verpflichtet sich, diese Einschränkungen zu beachten.
          5. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Lieferung oder Leistung in Teilen  oder im Ganzen zu bearbeiten, zu verändern oder zu vertreiben, es sei denn,  dies ist ausdrücklich Gegenstand der vereinbarten Lieferung oder Leistung.
          
          6. Der Kunde ist nicht berechtigt, gelieferte Software in Teilen oder als  Ganzes auf Festplatte oder ähnlichen Speichermedien zu vervielfältigen oder in  öffentlich zugängliche Datennetze einzuspeisen, es sei denn, dies ist  ausdrücklich Gegenstand der vereinbarten Lieferung oder Leistung.
          
          7. Die Originale der für die Produktion verwendeten Präsentationsunterlagen  (Exposés, Treatments, Zeichnungen, Pläne, Graphiken, Prototypen etc.) sowie  alle Vorstufen zur fertigen Lieferung oder Leistung verbleiben im Eigentum von  Behm-Relations.
          
          8. Behm-Relations  ist berechtigt, die  Übertragung der Nutzungsrechte zu widerrufen, wenn sich der Kunde in  Zahlungsverzug befindet.
          
          
  § 18 Erfüllungsort, Gerichtsstand
  1. Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem zwischen dem Kunden und  Behm-Relations geschlossenen Vertrag ist der Sitz von Behm-Relations.
  
          2. Für den Fall, dass der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist, wird München  als ausschließlicher Gerichtsstand bestimmt.
          
          
  § 19 Schlussbestimmungen
  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des  einheitlichen internationalen Kaufrechts (CISG-Abkommen) wird ausgeschlossen.
  
          2. Änderungen und Ergänzungen der in diesen Bedingungen enthaltenen  Bestimmungen einschließlich dieser Bestimmung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der  Schriftform.
          
          3. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die  Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
          
          München, im September 2011