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Behn-Relations


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

von Behm Relations GmbH,
Barystr. 11, 81245 München

§ 1 Geltung der Bedingungen
1. Für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von Behm-Relations gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Zwischen Behm-Relations und dem Kunden wird beim ersten Vertragsabschluß vereinbart, dass diese Bedingungen auch sämtlichen Folgegeschäften - auch solchen, die mündlich, insbesondere telefonisch, abgeschlossen werden - sowie Dauerschuldverhältnissen, die sich aus dem Auftragsverhältnis ergeben) zugrunde gelegt werden.

2. Für sämtliche Verträge gelten ausschließlich diese AGB; andere Allgemeine Geschäftsbedingungen, insbesondere widersprechende AGB des Kunden, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen oder wenn Behm-Relations in Kenntnis der widersprechenden Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden gleichwohl vorbehaltlos ausführt.

3. Besondere Vereinbarungen und Nebenabreden erlangen nur Gültigkeit, wenn sie von Behm-Relations schriftlich bestätigt werden.


§ 2 Angebot, Auftragserteilung, Vertragsabschluß
1. Im Entwurfsstadium eingereichte Vorschläge von Behm-Relations sind, soweit nicht anders vereinbart, keine Vertragsangebote.

2. Ein Vertrag kommt, soweit nicht anders vereinbart, erst mit Auftragsbestätigung oder Lieferung bzw. Rechnungsstellung durch Behm-Relations zustande.


§ 3 Vertragsdurchführung
1. Behm-Relations arbeitet als selbständiges, unabhängiges Unternehmen nach treuhänderischen Gesichtspunkten. Behm-Relations ist bemüht, entsprechend der Aufgaben und Terminvorgabe des Auftraggebers, die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen personellen und sachlichen Voraussetzungen bereitzustellen, in der Beratung größtmögliche Objektivität zu wahren und die Interessen des Auftraggebers - insbesondere auch bei der Auswahl und Beauftragung Dritter - in jeder möglichen Form zu vertreten.

2. Behm-Relations ist lediglich verpflichtet, die von ihr angebotene Entwurferstellung bzw. Projektierung durchzuführen. Sollten darüber hinaus zusätzliche Leistungen notwendig werden ist Behm-Relations berechtigt, diese im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers durchführen zu lassen. Hierzu bedarf es zuvor des Einverständnisses des Kunden; § 184 BGB findet Anwendung.

3. Verlangt der Kunde Änderungen an den definierten Entwicklungsstufen, ist Behm-Relations berechtigt, diese Änderungen nur unter Vereinbarung einer Zusatzvergütung zu akzeptieren. Sollte sich aus einer solchen akzeptierten Änderung (Nachkalkulation) eine Verzögerung der Termine ergeben, wird Behm-Relations dies dem Kunden umgehend mitteilen.

4. Es steht im Ermessen von Behm-Relations, für die Ausführung ihrer vertraglichen Leistungen ihr geeignet erscheinende Dritte heranzuziehen. Vor Beauftragung eines Drittunternehmers hat Behm-Relations den Auftraggeber über Art und Preis der Drittleistung zu informieren. Der Auftraggeber ist berechtigt der Beauftragung zu widersprechen. Der Widerspruch muss binnen 3 Tagen ab Erhalt der Information erklärt werden. Andernfalls ermächtigt der Auftraggeber Behm-Relations mit der Auftragserteilung, bei der Beauftragung Dritter in seinem Namen zu handeln.
5. Behm-Relations verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden ihr zur Kenntnis gelangende Geschäftsgeheimnisse mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu wahren und alle diesbezüglichen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch über das Vertragende hinaus.


§ 4 Preise
1. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung.

2. Soweit nicht anders vereinbart, bestimmt sich das Honorar von Behm-Relations nach einer taxmäßigen Vergütung. Maßgeblich ist hierfür die am Tag der Vollendung der jeweiligen Tätigkeit gültige Preisliste von Behm-Relations . Liegt dieser Preis um mehr als 10% höher als der am Tag des Vertragsabschlußes maßgebende Preis, so reduziert sich der Preis insoweit, als für jedes Prozent, um das der Preis um mehr als 10% über dem ursprünglichen Preis liegt, nur ein halbes Prozent fällig wird. Das gilt nicht für Aufträge, die innerhalb von 4 Monaten abgewickelt wurden. Hier bestimmt sich die Vergütung nach der Preisliste zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung.

3. Im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen ist Behm-Relations zu angemessenen Preisanpassungen bei veränderten Umständen berechtigt.

4. Aufwendungen, z.B. für Materialien, Reinzeichnungen, Übersetzungen, auditive und audiovisuelle Werbeträger, Kurierkosten, Autorenkorrekturen, Fahrtkosten, Spesen, Organisations- und Beschaffungskosten, Urheberrechtsübertragungen sowie technische Kosten wie Satz, Zwischenaufnahme, Fotos, Fotoabzüge, Werkzeuge und Herstellung von Werbemitteln und Leistungen hinzugezogener Spezialunternehmungen (z.B. Marktforschung) werden - soweit nicht ausdrücklich unter Angabe eines Preises in der Auftragsbestätigung enthalten - je nach entsprechendem Aufwand gesondert berechnet. Pauschal-Vergütungen von  Behm-Relations beziehen sich nur auf die eigenen Leistungen von  und um Behm-Relations fassen derartige Fremdleistungen nicht. Agentur-Vermittlerprovisionen, insbesondere AE-Provisionen stehen umfassend der Behm-Relations zu.

5. Kommt eine von Behm-Relations ausgearbeitete und vom Auftraggeber genehmigte Konzeption aus Gründen, die Behm-Relations nicht zu vertreten hat, nicht zur Durchführung, so bleibt der Honoraranspruch von Behm-Relations hiervon unberührt. In diesem Fall werden auch etwaige Drittkosten vollumfänglich durch den Auftraggeber getragen.

6. Wird auf Wunsch des Auftraggebers ein Fremdauftrag (d.h. ein Auftrag, der nicht von  Behm-Relations durchgeführt wird) über Behm-Relations abgewickelt, berechnet Behm-Relations 15% des Auftragswertes. Werden von Behm-Relations im Zuge der Produktionsabwicklung Fremdangebote eingeholt, jedoch der Auftrag vom Kunden anderweitig vergeben, so berechnet  Behm-Relations die für die Angebotseinholung aufgewendeten Leistungen nach tatsächlich angefallenem Zeit- und Kostenaufwand.

7. Behm-Relations ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen. Die Höhe orientiert sich am Verhältnis zwischen den erbrachten Leistungen und dem Gesamtumfang der vertraglich geschuldeten Leistung. Ein Abschlagsverlangen darf dieses Verhältnis, gemessen an der bereits fertiggestellten Teilleistung, nicht um mehr als 10 % übersteigen.


§ 5 Mitwirkungspflichten und Zusicherungen des Kunden
1. Der Kunde ist verpflichtet, spätestens zwei Wochen nach Auftragsbestätigung  Behm-Relations sämtliche zur sachgemäßen Durchführung des Auftrags notwendigen Informationen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Er ist weiter verpflichtet, Behm-Relations spätestens zwei Wochen nach Auftragsbestätigung unaufgefordert auf Umstände hinzuweisen, die für die Erbringung der Lieferungen und Leistungen durch Behm-Relations von Bedeutung sein können und von denen der Kunde erkennen kann, dass sie Behm-Relations unbekannt sind.

2. Soweit Behm-Relations und der Kunde gemeinsame Entwicklungsstufen definieren, ist der Kunde verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungspflichten zur Einhaltung dieser Schritte rechtzeitig zu erbringen. Die Abnahme und Freigabe der Entwicklungsstufen erfolgt schriftlich.

3. Der Auftraggeber sichert zu, dass er Inhaber sämtlicher Nutzungsrechte für von ihm angelieferte und vom Auftragnehmer zu verwendende Materialien, insbesondere Bild-, Namens- und Buy-Out-Rechte im zur Erfüllung des Vertrages erforderlichen Umfang ist.


§ 6 Kündigung
1. Behm-Relations  ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder vom Vertrag zurück zu treten, falls der Kunde einer Mitwirkungspflicht auch nach angemessener Fristsetzung nicht nachkommt. Im Falle der Kündigung des Vertrages durch  Behm-Relations oder des Rücktritts ist Behm-Relations berechtigt, die gesamten bis dahin angefallenen Arbeiten nach Aufwand gemäß der Liste mit den Stundensätzen anzurechnen.

2. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn der Kunde die Mitwirkung endgültig verweigert oder wenn die vertragliche Leistung infolge unterlassener Mitwirkung des Kunden nicht mehr zum Erfolg führen kann.

§ 7 Lieferzeit, Teillieferung
1. Es werden keine Fixgeschäfte zwischen Behm-Relations  und dem Kunden vereinbart.

2. Die Einhaltung vereinbarter Liefertermine setzt voraus, dass alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen und Mitwirkungspflichten des Kunden rechtzeitig erfüllt werden. Geschieht dies nicht und ist auch eine rechtzeitige Lieferung der Leistung mit einer vom Kunden akzeptierten Zusatzvergütung für erhöhten Kostenaufwand nicht mehr möglich, so verlängert sich die Frist zur Lieferung um einen angemessenen Zeitraum. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Lieferung und Leistung Behm-Relations verlassen hat oder die Versandbereitschaft gegenüber dem Kunden mitgeteilt worden ist.

3. Behm-Relations  ist zur vorzeitigen Lieferung sowie zur Vornahme von Teillieferungen berechtigt. Teillieferungen können von Behm-Relations sofort fakturiert werden.


§ 8 Lieferung, Lieferkosten, Transportversicherung
1. Die Übergabe erfolgt am Sitz von Behm-Relations. Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung oder Leistung innerhalb von acht Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige am vereinbarten Abnahmeort zu abzunehmen.

2. Soweit der Kunde die Lieferung an einem anderen Ort wünscht, wird Behm-Relations den entsprechenden Transporteur auswählen und sich dabei um die preisgünstigste und schnellste Versandart bemühen. Jegliche diesbezügliche Haftung ist ausgeschlossen. § 447 BGB findet entsprechende Anwendung.

3. Eine Transportversicherung wird Behm-Relations nur auf besondere schriftliche Anweisung des Kunden auf dessen Rechnung abschließen.


§ 9 Eigentumsvorbehalt
1. Behm-Relations behält sich das Eigentum an Lieferungen und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung, gegenüber Kaufleuten bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Sofern sich urheberrechtliche oder sonstige Nutzungsrechte Gegenstand der Leistung sind, erfolgt die Einräumung oder Übertragung von Nutzungsrechten aufschiebend bedingt auf die Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung.

2. Zur Weiterveräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder Verbringung der Vorbehaltsware in das Ausland ist der Kunde nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Behm-Relations  berechtigt. Gehört es zu dem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb des Kunden, die von Behm-Relations  gelieferten Waren an Dritte weiterzuveräußern, so ist der Kunde ausnahmsweise berechtigt, die gelieferten Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen.

3. Der Kunde tritt sämtliche ihm bezüglich der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen und Vergütungsansprüche (z.B. aus unerlaubter Handlung, Versicherungsansprüche) bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an Behm-Relations ab.

4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum von  Behm-Relations hinzuweisen und Behm-Relations unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall.

5. Ist der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so ist Behm-Relations nach erfolgloser, angemessener Fristsetzung zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt.In diesem Fall ist  Behm-Relations berechtigt, die Vorbehaltsware abzuholen und zu diesem Zweck den Aufbewahrungs- bzw. den Einsatzort der Vorbehaltsware zu betreten. Der Kunde verzichtet auf die Rechte, die ihm aus verbotener Eigenmacht zustehen würden und gestattet Behm-Relations den Zugang zu den Räumen, in denen sich die Vorbehaltsware befindet. In der von  Behm-Relations bewirkten Pfändung des Liefergegenstandes liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag.


§ 10 Höhere Gewalt
1. Soweit  Behm-Relations aufgrund von höherer Gewalt oder sonstigen von Behm-Relations nicht zu vertretenden Umständen nicht zur Lieferung in der Lage ist, wird die Lieferfrist für die Dauer dieser Ereignisse verlängert. In diesem Falle entfällt ein etwaiger Verzug von Behm-Relations.

2. Bei einer Leistungsverhinderung im Sinne von Ziffer 1 von mehr als 3 Monaten sind  Behm-Relations und der Kunde, bei Nichteinhaltung des Liefertermins aus anderen als den in Ziffer 1 genannten Gründen nur der Kunde, berechtigt, hinsichtlich der rückständigen Lieferung vom Vertrag zurückzutreten. Voraussetzung für den Rücktritt durch den Kunden ist, dass er Behm-Relations zuvor schriftlich eine angemessene (mindestens drei Wochen lange) Nachfrist gesetzt hat.

3. Im Falle einer Nichtverfügbarkeit der versprochenen Leistung, die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht erkennbar war, ist Behm-Relations berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Behm-Relations ist verpflichtet, den Kunden über die Nichtverfügbarkeit unverzüglich zu informieren und Leistungen des Kunden unverzüglich zu erstatten.


§ 11 Fälligkeit, Zahlung, Zahlungsverzug
1. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort zahlbar ohne Abzug. Ein Gewährleistungseinbehalt ist ausgeschlossen. Der Zahlungsanspruch wird mit Übergabe der Sache oder mit Eintritt eines Annahmeverzuges des Kunden fällig. Bei Projektkosten kann Ratenzahlung vereinbart werden. In diesem Fall ist der Gesamtbetrag wie folgt zur Zahlung fällig: eine Hälfte bei Auftragsannahme, ein Viertel bei Abgabe der Erstentwürfe bzw. bei Abschluss der Konzeptionsphase, ein Viertel bei Übergabe der Lieferung oder Leistung.

2. Zahlungen müssen kosten- und spesenfrei auf die auf der Rechnung angegebenen Bankkonten von Behm-Relations geleistet werden. Wechsel und Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen.

3. Gegenüber Ansprüchen von Behm-Relations kann der Kunde nur dann die Aufrechnung erklären, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Der Kunde kann ein Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn der Zahlungsanspruch von Behm-Relations und der Gegenanspruch des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

4. Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise länger als 30 Tage in Verzug, lässt er Wechsel oder Schecks zu Protest gehen oder wird Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt, so ist Behm-Relations unbeschadet anderer Rechte berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Kunden sofort fällig zu stellen, sämtliche Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und sämtliche Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen.

5. Behm-Relations  ist darüber hinaus berechtigt, als Verzugsschaden Verzugszinsen in Höhe von 5%, soweit der Kunde nicht Verbraucher i. S. v. § 13 BGB ist, in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (§ 247 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung eines Behm-Relations entstandenen höheren Schadens bleibt davon unberührt. Der Kunde ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass Behm-Relations überhaupt kein Schaden entstanden ist.


§ 12 Gefahrübergang
1. Die Gefahr geht mit Übergabe der Sache an den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

2. Ist der Kunde ein Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, so geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald  Behm-Relations die Sache dem Spediteur oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person ausgeliefert hat.


§ 13 Untersuchungs- und Rügepflichten
1. Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, hat er die Ware unverzüglich nach der Übergabe durch Behm-Relations zu untersuchen, soweit dies nach ordnungsmäßigen Geschäftsgang tunlich ist. Wenn sich ein Mangel zeigt, hat er Behm-Relations unverzüglich Anzeige zu machen. Zeigt sich ein solcher Mangel später, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden.

2. Die Leistung bzw. Lieferung gilt als genehmigt und die Gewährleistungsrechte des kaufmännischen Kunden entfallen, soweit er den in Ziffer 1 beschriebenen Obliegenheiten nicht nachkommt oder der Kunde die Vorschriften über Installation, Hardware- und Softwareumgebung und Einsatz und Einsatzbedingungen nicht eingehalten hat.


§ 14 Mängel
1. Behm-Relations  gewährleistet im Rahmen der folgenden Bestimmungen, dass Lieferungen und Leistungen frei von Mängeln sind. Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten enthaltenen Angaben über Leistung, Maße, Gewichte, Preise und dergleichen sind unverbindlich, soweit der Kunde nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist und sie nicht ausdrücklich Vertragsinhalt werden.

2. Behm-Relations gewährleistet lediglich, dass die verwendeten Daten mit den marktüblichen Virenprogrammen auf Virenfreiheit überprüft wurden.

3. Behm-Relations übernimmt keine Gewähr für die wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit einer Werbung. Behm-Relations  ist insbesondere nicht verpflichtet, Entwürfe, gleich ob eigene oder solche des Auftraggebers oder Dritter, juristisch überprüfen zu lassen bzw. nach entgegenstehenden Rechten Dritter zu recherchieren. Der Auftraggeber ist zur selbständigen Überprüfung der Unbedenklichkeit verpflichtet.

4. Soweit der Kunde nicht Verbraucher im Sinn von § 13 BGB ist, ist Behm-Relations nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Behm-Relations ist zu einer mehrmaligen Nachbesserung berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

5. Verweigert Behm-Relations die Nacherfüllung oder ist die dem Kunden zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar, so kann der Kunde von dem Vertrag zurücktreten oder eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung verlangen. Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.

6. Schadensersatz statt der Leistung ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

7. Nimmt der Käufer ohne Gewährleistungsanspruch (z.B. Anwenderfehler, unsachgemäße Behandlung des Kaufgegenstandes, Nichtbestehen eines Mangels) Behm-Relations unberechtigt auf Gewährleistung in Anspruch, so hat der Käufer Behm-Relations alle im Zusammenhang mit der Überprüfung des Kaufgegenstandes entstehenden Kosten zu ersetzen, sofern er die Inanspruchnahme Behm-Relations zu vertreten hat.


§ 15 Haftung, Haftungsbeschränkung, Haftungsfreistellung
1. Schadenersatzansprüche gegen Behm-Relations sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, wenn Behm-Relations weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt hat, und es sich hierbei nicht um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Verletzung einer Kardinalspflicht handelt. Soweit Behm-Relations nicht gegenüber Verbraucher im Sinne von § 13 BGB dem Grunde nach haftet, wird der Schadensersatzanspruch auf den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

2. Die Druckreiferklärung durch den Auftraggeber entbindet  Behm-Relations von der Haftungsrichtigkeit der vorgelegten Unterlagen. Wenn der Auftraggeber von sich aus Korrekturen vornehmen lässt, entfällt insofern die Haftung von Behm-Relations.

3. Soweit Behm-Relations Dienstleistungen Dritter (z.B. Fotografen, Illustratoren, Service-Provider, Datenbankentwickler etc.) lediglich an den Kunden durchreicht, beschränkt sich die Haftung von Behm-Relations auf das Auswahlverschulden. Vertragspartner der Dritten wird der Kunde.

4. Soweit von Behm-Relations  in Verbindung mit der eigentlichen Leistung Hard- und/oder Software verkauft wird, beschränkt sich die Haftung von Behm-Relations auf diejenige des Herstellers und Lieferanten von Behm-Relations. Behm-Relations verpflichtet sich, im Bedarfsfall die ihr insoweit zustehenden Ansprüche an den Kunden abzutreten.

5. Soweit Behm-Relations in Verbindung mit der eigentlichen Leistung Hardware zur vorübergehenden Nutzung überlässt, geschieht dies auf Gefahr und Risiko des Kunden. WHITE hat insoweit nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.

6. Wenn und soweit die Haftung Behm-Relations ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Geschäftsführer, Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen Behm-Relations . Entgangener Gewinn wird nicht ersetzt.

7. Der Kunde stellt Behm-Relations von jeglichen Ansprüchen frei, die gegen Behm-Relations  von dritter Seite wegen der Veränderung, Übertragung oder sonstigen Verwertung von Programmen, Daten, Informationen, Bildern, Tönen Fotografien etc. geltend gemacht werden.

8. Die Verantwortlichkeit für Inhalte, die Behm-Relations  im Auftrag des Kunden ins Internet stellt, liegt immer beim Kunden. Wird Behm-Relations, gleich aus welchem Grunde, als Störer oder Verantwortlicher im Sinne des Teledienstesgesetzes oder das Mediendienste-Staatsvertrages oder anderer Normen in Anspruch genommen, so wird Behm-Relations vom Kunden von jeglicher Inanspruchnahme Dritter freigestellt.


§ 16 Verjährung
Soweit kein Verbraucher i. S. v. § 13 BGB beteiligt ist und kein Verbrauchsgüterkauf vorliegt, beträgt die Verjährung der Ansprüche aufgrund von Mängeln ein Jahr ab Gefahrübergang.


§ 17 Rechte an den Leistungen von Behm-Relations
1. Eigentums- und Schutzrechte, insbesondere die Rechte zur Anmeldung eintragungsfähiger Rechte an den in Zusammenhang mit dem Entwurf ausgehändigten Unterlagen, verbleiben bei Behm-Relations. Die im Entwurfsstadium eingereichten Vorschläge der Behm-Relations dürfen vom Auftraggeber nicht verwendet werden, selbst wenn diese keinen urheberrechtlichen Schutz genießen. Dritten dürfen diese Unterlagen nicht zugänglich gemacht werden.

2. Die Übertragung von Nutzungsrechten an Urheberrechten oder an sonstigen geschützten oder schützfähigen Rechten erfolgt ausschließlich für die sich aus der Auftragsbestätigung ergebende Nutzungsart, zum angegebenen Nutzungszweck sowie ggf. dem angegebenen Vertriebsgebiet sowie Erscheinungsmedium, im angegebenen Umfang/Auflagen in den angegebenen Zeiträumen.

3. Erst mit der vollständigen Zahlung des Honorars einschließlich der Lizenz zur Übertragung des Vervielfältigungsrechtes erwirbt der Auftraggeber das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung der Arbeit im vereinbarten Umfang. Geht die Verwendung über den vereinbarten Umfang, Zeithorizont und Zweck hinaus, sind eine neuerliche Vereinbarung sowie eine zusätzliche Honorierung erforderlich. Auslandsrechte oder Rechte für weitere Auflagen oder Veröffentlichungs- bzw. Vervielfältigungsrechte für andere, nicht in der Auftragsbestätigung enthaltenen Medien werden nicht mit übertragen. §§ 9 und 11 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben unberührt.

4. Einschränkungen gelten ggf. für Leistungen, die von Behm-Relations für den Kunden eingekauft wurden, insbesondere Wort, Musik, Bild oder künstlerische Leistung. Diese werden dem Kunden im Einzelfall bekannt gegeben. Der Kunde verpflichtet sich, diese Einschränkungen zu beachten.
5. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Lieferung oder Leistung in Teilen oder im Ganzen zu bearbeiten, zu verändern oder zu vertreiben, es sei denn, dies ist ausdrücklich Gegenstand der vereinbarten Lieferung oder Leistung.

6. Der Kunde ist nicht berechtigt, gelieferte Software in Teilen oder als Ganzes auf Festplatte oder ähnlichen Speichermedien zu vervielfältigen oder in öffentlich zugängliche Datennetze einzuspeisen, es sei denn, dies ist ausdrücklich Gegenstand der vereinbarten Lieferung oder Leistung.

7. Die Originale der für die Produktion verwendeten Präsentationsunterlagen (Exposés, Treatments, Zeichnungen, Pläne, Graphiken, Prototypen etc.) sowie alle Vorstufen zur fertigen Lieferung oder Leistung verbleiben im Eigentum von Behm-Relations.

8. Behm-Relations  ist berechtigt, die Übertragung der Nutzungsrechte zu widerrufen, wenn sich der Kunde in Zahlungsverzug befindet.


§ 18 Erfüllungsort, Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem zwischen dem Kunden und Behm-Relations geschlossenen Vertrag ist der Sitz von Behm-Relations.

2. Für den Fall, dass der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist, wird München als ausschließlicher Gerichtsstand bestimmt.


§ 19 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des einheitlichen internationalen Kaufrechts (CISG-Abkommen) wird ausgeschlossen.

2. Änderungen und Ergänzungen der in diesen Bedingungen enthaltenen Bestimmungen einschließlich dieser Bestimmung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

München, im September 2011





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